9.03.2021
Inkasso
Typische Tätigkeiten beim Einzug von Forderungen
Die Hauptaufgaben beim Forderungseinzug lassen sich in vier Gruppen unterteilen:
- Einziehung kaufmännisch gemahnter, nicht titulierter Forderungen
- Titulierung der offenen Forderung durch Rechtsanwälte
- Beitreibung offener Forderungen
- Überwachungsverfahren
Ausgehend von diesen Anforderungen und den Wünschen der Auftraggeber haben sich Anwälte auf Inkassotätigkeiten
spezialisiert.
Soweit Inkassounternehmen sich mit der Einziehung von Forderungen befassen, ist wesentliches Ziel, schriftlich,
telefonisch und eventuell im
persönlichen Gespräch
Kontakt zum Schuldner zu gewinnen, um ihn unter Berücksichtigung seiner finanziellen Verhältnisse zur Bezahlung zu
bewegen. Birgt die Einziehung offener Forderungen den größtmöglichen Erfolg bei zugleich geringstem Kostenaufwand
für Gläubiger und Schuldner durch die auf
Forderungseinziehung
spezialisierten Inkassounternehmen
in sich, scheuen gleichwohl manche Unternehmen vor einem solchen Auftrag zurück. Sie meinen in der Regel, durch
eine eigene Inkassoabteilung die Realisierung ihrer Forderungen mit speziell geschulten und ausgebildeten
Mitarbeitern selbst erzielen zu können.
Im Falle der damit vorgezeichneten Erfolglosigkeit beauftragen sie
Anwälte in Deutschland
mit der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, was dann insgesamt nicht nur höhere Kosten verursacht,
sondern in einer Vielzahl von Fällen nicht zur Bezahlung der Forderungen durch den säumigen Schuldner führt.
Die Titulierung:
Die Titulierung der Forderung, nämlich die Abgabe des Vorgangs an einen Anwalt zur Durchführung des
gerichtlichen Mahnverfahrens
oder eines Klageverfahrens ist eine von den Gläubigern gewünschte, zusätzliche Serviceleistung
Anwaltsfirmen. Sie führt überwiegend zum raschen Ausgleich der Forderung, ist aber kostengünstiger als die
Beauftragung eines Inkassounternehmens. In diesen Fällen spielt nicht nur die Unterbrechung der Verjährung
eine Rolle, sondern es können auch verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden; auch die für den
Gläubiger mit der Titulierung und der anschließenden erfolglosen Zwangsvollstreckung verbundene Möglichkeit der
Insolvenzanmeldung
ist für sein Unternehmen und für die Kalkulation des Kaufpreises gegenüber den Kunden notwendig.
Die Beitreibung:
Die Beitreibung der Forderungen folgt einerseits aus der vorgerichtlichen Inkassotätigkeit. Andererseits wird
dieses Leistungsangebot von
Gläubigern im Ausland
in Anspruch genommen, die die Einziehung bis zu diesem Stadium selbst oder mit Hilfe von Rechtsanwälten erfolglos
betrieben haben. In diesem Bereich geht es ebenso wie im Bereich der Einziehung unbezahlter Rechnungen in erster
Linie darum, den zahlungsunwilligen Schuldner durch
geeignete Maßnahmen
zum Ausgleich der Forderungen für von ihm empfangene Leistungen zu bringen. Es geht nicht darum, die möglichen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erneut vorzunehmen, denn diese sind in der Regel nur von langfristigem Erfolg.
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