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9.03.2021

Inkasso

Typische Tätigkeiten beim Einzug von Forderungen
Die Hauptaufgaben beim Forderungseinzug lassen sich in vier Gruppen unterteilen:
  • Einziehung kaufmännisch gemahnter, nicht titulierter Forderungen
  • Titulierung der offenen Forderung durch Rechtsanwälte
  • Beitreibung offener Forderungen
  • Überwachungsverfahren
Ausgehend von diesen Anforderungen und den Wünschen der Auftraggeber haben sich Anwälte auf Inkassotätigkeiten spezialisiert.
Soweit Inkassounternehmen sich mit der Einziehung von Forderungen befassen, ist wesentliches Ziel, schriftlich, telefonisch und eventuell im persönlichen Gespräch Kontakt zum Schuldner zu gewinnen, um ihn unter Berücksichtigung seiner finanziellen Verhältnisse zur Bezahlung zu bewegen. Birgt die Einziehung offener Forderungen den größtmöglichen Erfolg bei zugleich geringstem Kostenaufwand für Gläubiger und Schuldner durch die auf Forderungseinziehung spezialisierten Inkassounternehmen in sich, scheuen gleichwohl manche Unternehmen vor einem solchen Auftrag zurück. Sie meinen in der Regel, durch eine eigene Inkassoabteilung die Realisierung ihrer Forderungen mit speziell geschulten und ausgebildeten Mitarbeitern selbst erzielen zu können.
Im Falle der damit vorgezeichneten Erfolglosigkeit beauftragen sie Anwälte in Deutschland mit der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, was dann insgesamt nicht nur höhere Kosten verursacht, sondern in einer Vielzahl von Fällen nicht zur Bezahlung der Forderungen durch den säumigen Schuldner führt.
Die Titulierung:
Die Titulierung der Forderung, nämlich die Abgabe des Vorgangs an einen Anwalt zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder eines Klageverfahrens ist eine von den Gläubigern gewünschte, zusätzliche Serviceleistung Anwaltsfirmen. Sie führt überwiegend zum raschen Ausgleich der Forderung, ist aber kostengünstiger als die Beauftragung eines Inkassounternehmens. In diesen Fällen spielt nicht nur die Unterbrechung der Verjährung eine Rolle, sondern es können auch verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden; auch die für den Gläubiger mit der Titulierung und der anschließenden erfolglosen Zwangsvollstreckung verbundene Möglichkeit der Insolvenzanmeldung ist für sein Unternehmen und für die Kalkulation des Kaufpreises gegenüber den Kunden notwendig.
Die Beitreibung:
Die Beitreibung der Forderungen folgt einerseits aus der vorgerichtlichen Inkassotätigkeit. Andererseits wird dieses Leistungsangebot von Gläubigern im Ausland in Anspruch genommen, die die Einziehung bis zu diesem Stadium selbst oder mit Hilfe von Rechtsanwälten erfolglos betrieben haben. In diesem Bereich geht es ebenso wie im Bereich der Einziehung unbezahlter Rechnungen in erster Linie darum, den zahlungsunwilligen Schuldner durch geeignete Maßnahmen zum Ausgleich der Forderungen für von ihm empfangene Leistungen zu bringen. Es geht nicht darum, die möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erneut vorzunehmen, denn diese sind in der Regel nur von langfristigem Erfolg.
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